Vereinsförderung

Der SFC Lauf e.V. engagiert sich aktiv und mit enormem Einsatz der Mitglieder für eine profunde Ausbildung von Flugbegeisterten zu Segelflugpiloten und für die Förderung des Leistungssegelflugs.
In der Vergangenheit konnten Vereinspiloten wiederholt hervorragende Platzierungen bei der DMST und OLC erreichen. Um Mitgliederbeiträge auch für junge, talentierte Nachwuchspiloten auf einem erschwinglichen Niveau halten zu können, ist unser Verein auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Ob Interessierter am Segelflugsport oder Vereinsmitglied – Ihre Spende ermöglicht die erforderlichen Neuinvestitionen in einen attraktiven Flugzeugpark und stellt die Qualität von Material und Ausbildung sicher. Ihr persönlicher Beitrag sorgt dafür, dass das Segelfliegen ein bezahlbares Hobby bleibt.
Spenden an gemeinnützige Vereine. Was bedeutet das?
Der SFC Lauf e.V. ist als gemeinnütziger Verein im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes anerkannt. Damit sind wir berechtigt, für die erhaltene Unterstützung Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Bescheinigungen sind dazu geeignet, die Einkommenssteuerlast des Spenders durch eine volle Abzugsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage zu mindern. (1)
Bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen kommt der Segelfliegergruppe daher zwar der volle Spendenbetrag zu Gute, der Spender selbst bezahlt effektiv aber nur etwa zwei Drittel. Das übrige Drittel verbleibt als Steuerersparnis im Geldbeutel des Spenders. (2)
Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch vor, wie Sie den SFC Lauf e. V. unterstützen können. Wenn Sie unseren Verein allgemein oder bei einer konkreten Anschaffung mit einer Sach- oder Geldspende fördern möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Schatzmeisterin Iris Waldhauser. Dabei ist uns eine Unterstützung in jeder Höhe sehr willkommen. Selbstverständlich versichern wir Ihnen, dass Ihre Spende einem sinnvollen Zweck zu gute kommt. Für Ihr Interesse bedanken wir uns im Voraus.


(1) Bitte lassen Sie sich bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit in Ihrem persönlichen Fall von einer Fachperson beraten
(2) Für Unternehmen bestehen vergleichbare Möglichkeiten einer steuerlichen Abziehbarkeit. Bitte lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.